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PKW Führerschein

In Deutschland entspricht der PKW-Führerschein der Fahrerlaubnis Klasse B.

Das sind:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

 

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei Begleitetes Fahren mit 17

Eingeschlossene Klassen:
Klasse AM und L

erforderliche Prüfung:
Theorie und Praxis

Motorrad Führerschein

In Deutschland entspricht der Motorrad-Führerschein der Fahrerlaubnis Klasse A1, A2 und A. Als Einstieg in die Zweiradwelt dient die Klasse AM für Moped/Roller.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder  mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Drei-/Vierrädige…

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

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Die Klasse AM berechtigt auch zum Führen von Kleinkrafträdern:

  • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 01. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • nach ehemaligem DDR-Recht (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

nur auf Nachfrage buchbar...

 

Mindestalter:
 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
-

erforderliche Prüfung:
Theorie und Praxis

Bemerkung:
Bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres nur im Inland gültig.

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


 

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:
AM

erforderliche Prüfung:
Theorie und Praxis

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur Praxisprüfung erforderlich.


 

Mindestalter:
18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
A1 und AM

erforderliche Prüfung:
Theorie und Praxis

Klasse A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur Praxisprüfung erforderlich.


 

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1 und AM

erforderliche Prüfung:
Theorie und Praxis

Erweiterung B196 (Fahrerschulung)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Bemerkung: Nur in Deutschland gültig!


 

Mindestalter:
25 Jahre

Voraussetzung:
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B

erforderliche Prüfung:
keine Prüfung erforderlich

PKW Führerschein mit Anhänger

In Deutschland entspricht der Anhänger-Führerschein der Fahrerlaubnis Klasse BE

Klasse BE

Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Erweiterung B96 (Fahrerschulung)

Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, bei welcher die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

 

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei Begleitetes Fahren mit 17

Voraussetzung:
Besitz der Klasse B

erforderliche Prüfung:
BE:  Praxis
B96: keine

Zusätzliche Kosten

Es fallen bei der Führerscheinstelle Kosten für die Bearbeitung des Antrages und die Ausstellung eines Führerscheins an. Diese Gebühr ist bei der Beantragung vor Ort fällig.
Für die theoretische und später die praktische Prüfung bei der DEKRA entstehen jeweils Kosten, die direkt von der DEKRA berechnet werden. Sind diese Gebühren nicht rechtzeitig vor der Prüfung vom Fahrschüler überwiesen worden, wird die Teilnahme an der Prüfung von der DEKRA verweigert.

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