G-2D259Q1YBP Skip to main content

Der moderne PKW-Führerschein!

Einfach in die Ausbildung integriert

Endlich eine stressfreie Prüfung im modernen Automatik-PKW und trotzdem bereit für PKW mit Schaltgetriebe und Kupplungspedal!

Wer eine Automatik-Prüfung ablegt, muss deshalb nicht mehr auf den Fahrspaß im "Schalter" verzichten: Dazu müssen nur ein paar "Schalt-Stunden" in die reguläre praktische Fahrausbildung integriert werden.

Ablauf der "integrierten" Ausbildung

Die Grundausbildung wird zunächst mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Das erleichtert die erste Annäherung an das Bewegen eines Kraftfahrzeugs, das Beschleunigen, Abbremsen, Lenken, die Beobachtung der Instrumente und die Bedienung der Schalter (z.B. Blinker, Licht, Lüftung) beim Fahren im Straßenverkehr.

Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der Fahrlehrer bescheinigt nach

  • mind. 10 Schalt-Fahrstunden (à 45 min)
  • und einer 15-minütigen Testfahrt,
das der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und ausserhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung.
Die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnis-Prüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren und entspannter bestehen!

Die Vorteile auf einen Blick

Entspannter in die Prüfung

Ohne lästiges Kuppeln und Schalten bleibt mehr Konzentration und mehr Aufmerksamkeit für den Verkehr.
Kein Suchen nach dem richtigen Gang, einfach wählen: (P)arken - (R)ückwärts - (D)rive (=vorwärts).
Keine Angst vorm "Abwürgen" des Motors, das Anfahren geht wie von selbst - einfach Gas geben.
Unterm Strich: Weniger Prüfungsstress und mehr Sicherheit auf dem Weg zum Führerschein.

Nach der bestandenen Prüfung hast Du eine freie Fahrzeugwahl

Automatik (hier BMW)
Schaltgetriebe (hier Mercedes)

Bedeutung der Schlüsselzahl 197

Die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) gehört zum EU-Führerscheinrecht - damit dürfen auch im Ausland (z.B. im Urlaub) nur Automatik-Fahrzege gefahren werden. Wer dennoch ein Schaltfahrzeug führt, fährt "ohne gültige Fahrerlaubnis" und macht sich strafbar.

Schlüsselzahl 197 ersetzt die 78:
Als nationale Schlüsselzahl gilt die 197 für die deutschen Behörden als "Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeugs mit Schaltgetriebe der Klasse B" - und macht den Eintrag der Schlüsselzahl 78 damit überflüssig. Die Fahrerlaubnis Klasse B gilt damit europaweit (und in anderen Ländern, die den EU-Führerschein anerkennen) ohne Automatikbeschränkung!

Nachträgliche Änderung der Schlüsselzahl

Der Erwerb der Schlüsselzahl 197 steht auch Inhabern einer Fahrerlaubnis Klasse B offen, die nach altem Recht mit der Schlüsselzahl 78 auf Automatik beschränkt wurde. Zum Löschen der Automatikbeschränkung ist auch hier keine amtliche Prüfung mehr erforderlich, sondern ein Kurs in unserer Fahrschule mit

  • mind. 10 Schalt-Fahrstunden (à 45 min)
  • und einer 15-minütigen Testfahrt.

Mit der Bescheinigung der Fahrschule ersetzt die Behörde den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein durch den neuen Eintrag 197.

Schlüsselzahl 197 gilt nicht für Erweiterungen

Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 gilt nur für eine Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht für spätere Erweiterungen.

Wenn Inhaber des Führerscheins Klasse B mit Schlüsselzahl 197 z.B. eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnis Anhängerklasse BE oder eine LKW oder Bus-Klasse planen, reicht die PKW-Schlüsselzahl nicht aus.

Wer in einer Erweiterungsklasse eine Automatik-Prüfung ablegt, darf in dieser Klasse weiterhin ausschließlich Automatik-Fahrzeuge fahren (Schlüsselzahl 78).

Für eine Erweiterung ohne die Automatik-Beschränkung müssen Bewerber ihre Prüfung mit einem Schaltgetriebe-Fahrzeug dieser Klasse absolvieren. Dadurch entfällt auch die Schlüsselzahl 197, sie wird auf dem neuen Führerschein mit der Klassenerweiterung nicht mehr eingetragen.

WIR BRINGEN DICH WEITER

Nach oben